Altlastenbearbeitung

Die Altlastenbearbeitung stützt sich auf die Altlastenverordnung, welche 1998 vom Bundesrat in Kraft gesetzt wurde, sowie auf eidgenössische Verordnungen, Richtlinien und Wegleitungen.

Ablaufschema Altlasten

Anlass für die Durchführung einer Altlastenuntersuchung ist in vielen Fällen die geplante Umnutzung - also z.B. Rückbau, Aushub, Neuüberbauung, Nutzungsänderung - eines im Kataster der belasteten Standorte erfassten Areals. In diesen Fällen sind entsprechende Untersuchungsberichte und Konzepte notwendige Bestandteile im Baubewilligungsverfahren.

Weiter ist es heute zunehmend üblich, im Zusammenhang mit Handänderungen oder Finanzierungen von möglicherweise belasteten Grundstücken bzw. Liegenschaften Untersuchungen durchzuführen, um einen möglichen Minderwert des Grundstückes abschätzen zu können.

Es kann aber auch vorkommen, dass die Behörden unabhängig vom Vorliegen eines Bauvorhabens eine Abklärung der Altlastensituation und gegebenfalls die Durchführung von Sanierungsmassnahmen verlangen. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich z.B. im Zusammenhang mit Untersuchungen auf einem Nachbargrundstück herausstellt, dass vom fraglichen Grundstück eine Grundwasserverschmutzung ausgeht.


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