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Altlastenbearbeitung
Die
Altlastenbearbeitung stützt sich auf die
Altlastenverordnung, welche 1998 vom Bundesrat in
Kraft gesetzt wurde, sowie auf eidgenössische
Verordnungen, Richtlinien und Wegleitungen.
Ablaufschema
Altlasten
Anlass für die Durchführung einer
Altlastenuntersuchung ist in vielen Fällen die
geplante Umnutzung - also z.B. Rückbau,
Aushub, Neuüberbauung, Nutzungsänderung -
eines im Kataster der belasteten Standorte
erfassten Areals. In diesen Fällen sind
entsprechende Untersuchungsberichte und Konzepte
notwendige Bestandteile im
Baubewilligungsverfahren.
Weiter ist es heute zunehmend üblich, im
Zusammenhang mit Handänderungen oder
Finanzierungen von möglicherweise belasteten
Grundstücken bzw. Liegenschaften
Untersuchungen durchzuführen, um einen
möglichen Minderwert des Grundstückes
abschätzen zu können.
Es kann aber auch vorkommen, dass die Behörden
unabhängig vom Vorliegen eines Bauvorhabens
eine Abklärung der Altlastensituation und
gegebenfalls die Durchführung von
Sanierungsmassnahmen verlangen. Dies kann dann der
Fall sein, wenn sich z.B. im Zusammenhang mit
Untersuchungen auf einem Nachbargrundstück
herausstellt, dass vom fraglichen Grundstück
eine Grundwasserverschmutzung ausgeht.
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> Sanierung
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